Referenzen unserer Berufsdetektive und Privatermittler
Referenzen von Kunden / Auftraggeber, da es sich aber überwiegend um sensible Aufträge handelt, ist es den Kunden freigestellt ob ihre Telefon Nr. bzw. Adresse weitergegeben werden darf. Diese Entscheidung obliegt unseren Mandanten, ob Sie die Referenzen bzw. ihre Anschrift weiter geben, oder nicht, liegt nicht in unserem Ermessen.
Ausgewählte Detektei Fallbeispiele / Referenzen der Berufsdetektive
›› Fallbeispiel 1 - Ermittlungen gegen eine Person die "chronisch" krank feiert
Wir wurden von einem führenden Zeitungsverlag angerufen und gefragt, ob wir folgenden Fall übernehmen könnten. Es handelte sich um einen langjährigen Mitarbeiter der schon in Altersteilzeit ist. Laut Arbeitgeber hat der Mitarbeiter noch 4 bis 5 Monate zu arbeiten bis zur Freistellungsphase. Die Fakten: Der Arbeitnehmer ist anscheinend ein chronisch krank feiernder Mitarbeiter. Uns wurde der Auftrag erteilt, zu beweisen, dass der Mitarbeiter die Krankheit nur vorgetäuscht hat. Nach einer Woche kam folgedes Ergebnis zum Tragen: Die ZP hatte noch Eine Eigentumswohnung in Domburg (Niederlande) wo er mit seiner Ehefrau sich aufhielt. Fotos bzw. Videoaufnahmen wurden gemacht und dem Arbeitgeber vorgelgt der weitere Schritte veranlasste.
›› Fallbeispiel 2 - Personen Observation im Arbeitsverhältnis durch Berufsdetektive
Für eine Halbtagsangestellte von einem Krankenhaus die jahrelang schon im Arbeitsverhältnis stand und die letzten Monate sehr häufig krank feierte wurden wir gefragt, ob wir die Observation während der Krankheitstage übernehmen würden. Wie sich herausstellte, hatte die ZP noch diverse Nebenjobs, die bei Ihrem Arbeitgeber aber nicht angezeigt wurden. Während sie offiziel krank geschrieben war, führte sie die Schwarzarbeit fast täglich durch und fast fünfmal in der Woche. Ihre Nebentätigkeiten wurden in Fotos und Videos festgehalten und dem Auftraggeber vorgelegt. Der Arbeitgeber leitete geeignaete Schritte ein, um die Arbeitnehmerin aus dem Arbeitsverhältnis zu entlassen.
›› Fallbeispiel 3 - Berufsdetektiv ermittelt im Ausland gegen Schuldner
Auch auf den Kanarische Inseln ist unsere Detektei durch unsere Partneragentur vertreten die mit überdurchschnittlichem Erfolg als Detekteiagentur vor Ort tätig ist. Wir wurden von eine Anwaltkanzlei beauftragt, ob sich ein Schuldner auf Teneriffa aufhält. Er sollte dort in einem Hotel arbeiten. Er hatte in Deutschland massive Schulden hinterlassen. Für die Schuldner war es erzwingend erforderlich, das die Detektei die Anschrift von dem Schuldner ermitteln sollte.
Unsere Mitarbeiterin auf den Kanaren observierte die ZP eine Woche lang. Es konnte zweifelsfrei der Arbeitgeber ermittelt werden und die Wohnanschrift der ZP. Beweise wurden mit Fotos und Videos hinterlegt. Der Auftraggeber wies nochmal darauf hin, das es für ihn ausschlaggebend war, uns den Auftrag zu erteilen, da für ihn keine Flugkosten anfallen würden, weil unsere Mitarbeiterin dort ansässig ist.
Gegenstand unserer Online Ermittlungen war hier ein ganz massiver Verstoß gegen das deutsche Urheberrecht. In Zusammenarbeit mit der Firma Seo Matrix Ltd. & Co. KG (Medienagentur langjähriger Partner, Internet Detektive) und zwei Anwaltskanzleien aus Düsseldorf, Leipzig und Aachen wurde der komplette Content des Straftäters - eine Berliner SEO Medien und Webdesign Agentur - online überwacht - über einen Zeitraum von 2 Monaten.
Bereits mehrfach war unserem Detektei Mandanten aufgefallen, dass entweder ganze Textteile der Webseite oder aber Texte in abgewandelter Form von der Webseite unseres Mandanten "geklaut" wurden und dafür verwendet wurden, die Dienstleistungen des Straftäters im Bereich SEO und Webdesign zu vermarkten.
Um Beweise zu sichern fertigten wir Bildschirmausdrucke der kopierten Textpassagen an und hielten Sie gegen das Online Magazin der FAZ, um die Verstöße mit Datum und Zeitraum rechtssicher protokollieren zu können. Notwendige Informationen filterten wir aus internationalen Recherche Datenbanken heraus, womit auch die Dauer und Umfang des Verstoßes rechtlich einwandfrei belegt werden konnte.
Nach einer Monitoring Zeit von 2 Monaten haben wir die Unterlagen an einen Fachanwalt für Internetstrafrecht aus Leipzig übergeben, der den Straftäter abgemahnt hat. Bestandteil war auch eine Unterlassungserklärung und eine Schadensersatzklage mit Kostennote unseres Mandanten für den Schadensersatz der geklauten Inhalte und das Honorar des Rechtsanwaltes sowie der Detektei.
Nach Androhung einer Strafanzeige wegen Verstoß gegen das deutsche Urhebergesetz
und Diebstahl, sowie weiteren Schadensersatzansprüchen, lenkte der Content Dieb zur Zahlung der von allen Parteien geforderten Summe per außergerichtlichem Vergleich ein und verpflichtete sich ausserdem schriftlich, etwaige Kopieraktionen künftig auch von Texten in abgewandelter Form gegen Strafandrohung und einer pauschalen Schadensersatz Summe von 5000,00 Euro zu unterlassen.
Schützen Sie sich und Ihr Geistiges Eigentum durch unsere Berufsdetektive und spezialisierte Fachanwälte.